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Franco auf der Anklagebank

Der Burgos-Prozess von 1970 war ein Schnellprozess vor einem Kriegsgericht gegen sechzehn Aktivist*innen der bewaffneten baskischen Untergrund-Organisation ETA, denen drei Morde und verschiedene Propaganda-Aktionen vorgeworfen wurden. Der Prozess begann am 3. Dezember und endete mit sechs Todesurteilen und hohen Haftstrafen. Massen-Mobilisierungen in Spanien und internationaler Druck sorgten jedoch dafür, dass die Todesurteile noch im selben Jahr von den Franquisten in Haft umgewandelt wurden.

Fünf Jahre vor dem Tod des Diktators Franco versuchte das faschistische Regime in Spanien, den sich mehrenden Streiks im Land und den baskischen Rebell*innen von ETA mit harter Hand die Sinnlosigkeit ihres Widerstand vor Augen zu führen. Mit dem Burgos-Prozess sollte nicht nur ETA zum Schweigen gebracht werden, das Regime erhoffte sich die Verlängerung seiner Existenz. Doch die ETA-Angeklagten drehten den Spieß um und setzten die Diktatur auf die Anklagebank.

Der Burgos- oder “Basken“-Prozess von Dezember 1970 stellt in vielfacher Hinsicht eine Zäsur in der Geschichte des Franco-Regimes dar. In der nordkastilischen Stadt Burgos mussten sich sechzehn Angeklagte, darunter drei Frauen und zwei Priester, für eine Reihe von Delikten, die im (damaligen) spanischen Strafgesetzbuch unter den Straftatbestand “Banditentum und Terrorismus“ fielen, sowie für die Ermordung des Kommissars der politischen Polizei, Melitón Manzanas González, vor einem Militärgericht verantworten. Die spanische Regierung beabsichtigte damit, die Führung der separatistischen Organisation ETA (Euskadi ta Askatasuna, dt: Baskenland und Freiheit) zu beseitigen und gleichzeitig den Tod des hochrangigen Polizisten zu rächen. (1)

bp02Der Prozess stieß international auf großes Interesse. Die Vielzahl von Angeklagten, der Rückgriff auf die Militär-Gerichtsbarkeit und die als drakonisch empfundenen Urteile (hohe Haftstrafen und Todesurteile), bewirkten eine weltweite Mobilisierung und Solidarisierung mit den Angeklagten im Speziellen und dem Baskenland im Allgemeinen. Ferner sorgte die Entführung des bundesdeutschen Honorarkonsuls Eugen Beihl am 1. Dezember 1970 in San Sebastián durch die ETA für zusätzliches Interesse seitens der europäischen Öffentlichkeit. (1)

Die internationale Wahrnehmung der Gerichtsverhandlung und ihre Diskreditierung als Akt politischer Justiz und Staatsräson führten zu einer entgegengesetzten Wirkung als angestrebt, sodass das Regime selbst auf der “Anklagebank“ saß. Schließlich musste General Franco von seinem Begnadigungs-Recht Gebrauch machen und die Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umwandeln, was er in seiner Fernsehansprache zum Jahresende 1970 ankündigte. (1)

Politischer Kontext der Franco-Diktatur 1970

Im Dezember 1970 war Diktator und Massenmörder Franco 78 Jahre alt und litt seit 10 Jahren unter Parkinson. Das Regime war deshalb bemüht, eine Nachfolge zu organisieren, die eine faschistische Kontinuität versprach. 1967 wurde der Admiral Luis Carrero Blanco zu Francos Stellvertreter und zum Regierungschef bestellt. Gleichzeitig wurde 1969 Juan Carlos de Borbón zum künftigen König und Staatsoberhaupt bestimmt. Er schwor Franco, den Prinzipien der falangistischen Bewegung und den grundlegenden Gesetzen des franquistischen Staates ewige Treue.

Im Hintergrund kämpften die faschistischen Hardliner der Falange und sogenannte Technokraten um die Vorherrschaft im Regime. Die Falangisten setzten auf eine harte Linie und Repression, die Technokraten (mit dem ultra-katholischen Opus Dei verbunden) wollten eine Version von Diktatur mit pragmatischen Annäherungen an einen Kapitalismus von internationaler Dimension. Wirtschaftlicher Wohlstand sollte die Notwendigkeit von politischer Liberalisierung überflüssig machen. Nach dem Matesa Finanzskandal, in den hochrangige Franquisten verwickelt waren, wurden 13 von 18 Ministern ersetzt. Als Vorstufe zu einem möglichen Eintritt in die NATO und die Europäische Gemeinschaft wurde mit den USA ein Kooperations- und Freundschafts-Vertrag geschlossen, mit der EG ein Handels-Abkommen. Im September 1070 kamen Richard Nixon und Henry Kissinger zu Besuch (2). (Video in englischer Sprache)

bp03Vorgeschichte

Im Laufe des Jahres 1969 hatte die franquistische Polizei sechzehn Personen festgenommen, die zu ETA gerechnet wurden. Die Tatvorwürfe bezogen sich einerseits auf zwei erschossene Polizisten aus dem Jahr 1968. Am 7. Juni war bei einer Straßenkontrolle ein Guardia Civil beim Schusswechsel getötet worden; am 2. August führte ETA ihr erstes gezieltes Attentat durch, dem der berüchtigte Folterer und Gestapo-Kollaborateur Melitón Manzanas zum Opfer fiel. Er war Chef der “Brigada de Investigación Social“, einer Art politischen Geheimpolizei. Danach wurde zuerst in Gipuzkoa, später im ganzen Staat der Ausnahmezustand ausgerufen. Es kam zu Massen-Verhaftungen. Ebenfalls zur Last gelegt wurde den Angeklagten der Mord an einem Taxifahrer sowie Überfälle, bei denen 30 Millionen Peseten erbeutet wurden.

Obwohl verschiedene Tatvorwürfe vorlagen, sollten sie in einem Schnell- und Massen-Prozess verhandelt werden. Ziel war die definitive Zerschlagung der Widerstands-Organisation ETA und die Einschüchterung jeglicher Opposition gegen das Regime. Dafür suchte man ein exemplarisches Urteil eines durch und durch folgsamen Militärtribunals. Auffällig war, dass unter den Angeklagten drei Frauen waren sowie zwei Priester. (2)

Der Burgos-Prozess

Der Prozess fand statt zwischen dem 3. und dem 9. Dezember 1970. Die Verteidiger hatten erst kurz vor Prozessbeginn Einblick in die umfangreichen Ermittlungs-Unterlagen. Dies machte deutlich, dass es sich um eine Farce von Prozess mit vorbestimmtem Ausgang handelte und nicht um ein Verfahren zum Beweis irgendeines Tatvorwurfs. “Wir wussten von Beginn an, dass es um die Verhängung von Todesurteilen ging“, resümmierte einer der Verteidiger bei einer Podiums-Diskussion in Eibar anlässlich des 50. Jahrestages des Prozess-Beginns am 3. Dezember 2020 (3). Die Interventionen der Verteidigung wurden ständig beschnitten, gleichzeitg wurden sie von Faschisten, den “Legionarios de Cristo Rey“, mit dem Tode bedroht.

Von Beginn an ließ das Regime ausführlich über den Prozess berichten, um die erwünschte Drohwirkung des Schauprozesses zur Geltung zu bringen. Doch die illegale Opposition nutzte diese Tatsache, um eine Gegenkampagne zu entfachen. Der Andrang zum Prozess – Angehörige, Freundinnen, Zivilpolizisten, nationale und internationale Presse, internationale Beobachter – sprengte das Fassungsvermögen des Gerichtssaals. Das Gericht bestand aus acht Militärs, von denen nur einer mit juristischen Kenntnissen ausgestattet war.

bp04Verteidigung

Zwei Tage vor Beginn des Prozesses mischte sich ETA in die Prozess-Geschichte ein. In Donostia (San Sebastian) wurde der deutsche Honorarkonsul Eugen Beihl entführt, ETA forderte einen Gefangenen-Austausch. Diese Aktion führte unter den Angeklagten zu Irritationen, die sie jedoch mit einer gemeinsamen Strategie überwanden. Die Verteidigung setzte sich zusammen aus sechzehn regime-oppositionellen Juristen unterschiedlicher Gesinnung: Sozialisten, Marxisten, baskische Linksnationalisten, Christdemokraten. Einwände der Verteidigung wurden kurz vor Beginn der Verhandlung abgelehnt. Somit beruhte die Beweislage der Anklage einzig auf Geständnissen, die durch Folter erzwungen worden waren (1).

Weil den Angeklagten die Absicht des Regimes klar war, versuchten sie gar nicht erst, sich zu verteidigen, oder gegebenenfalls ihre Unschuld in einzelnen Anlagepunkten zu beweisen. Sie gingen in die Offensive, die Mehrheit bekannte sich zu ihrer Mitgliedschaft bei ETA und zu ihrer oppositionellen Haltung. Den Verteidigern wurde vom Regime erlaubt, sich zu treffen und sich untereinander abzusprechen, sowie mit den Gefangenen zusammenzukommen. Die Angeklagten beschlossen, sich nur von den Anwälten befragen zu lassen und gaben vorher die Fragen vor, die sie gestellt haben wollten. Alle Fragen und Antworten gehörten somit zu der Strategie, so gut es ging das Regime anzuklagen. Folter kam zur Sprache. Auf diesem Weg wurde die Verteidigung im Gerichtssaal zu einer Performance, der auch regelmäßige Pressekonferenzen mit spanischen und ausländischen Journalisten im Anschluss an jeden Verhandlungstag folgten, sowie die Zusammenarbeit mit oppositionellen Kreisen im In- und Ausland.(1)

Folter

In der Vernehmung des Angeklagten Abrisqueta wurde zum wiederholten Mal Folter angesprochen. Dank der Fragetechnik seines Verteidigers erhielt er die Möglichkeit, sich zu seinen Zielen zu bekennen. Es folgte eine minutiöse Beschreibung der Foltermethoden durch den Angeklagten. Sein Verteidiger forderte daraufhin die Ungültigkeits-Erklärung aller Verhörprotokolle, die unter Anwendung von Folter zustande gekommen waren. In einer weiteren Aussage wurde ersichtlich, dass die Verhaftung von Arana, Onaindia und Abrisqueta unrechtmäßig gewesen war, da die Polizisten weder einen Haft- noch einen Durchsuchungsbefehl hatten.

bp05Der Richter unterbrach den Antrag mit der Begründung, der Angeklagte sei nicht berechtigt, über die Handlungsweise der Polizei zu urteilen. Nach der Aussage der Angeklagten Aizpurua drohte der Gerichtspräsident, die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortzuführen; Fragen der Verteidigung dürften nur noch gestellt werden, wenn sie als sachdienlich erachtet würden. Dennoch gelang es der Verteidigung, dass die Aussagen der einzelnen Angeklagten über die ethischen und politischen Gründe, ETA beizutreten, nicht abgelehnt wurden(1).

Ab 8. Dezember (dem vorletzten Prozesstag) wurden Fragen entweder als nicht sachdienlich untersagt oder die Angeklagten wurden bei der Beantwortung vom Richter unterbrochen. Am letzten Tag ereignete sich eine dramatische Szene. Als die Angeklagten das baskisches Kampflied “Eusko Gudariak“ anstimmten, zog einer der Ersatzrichter und mit ihm der Gerichts-Berichterstatter den Säbel, während einer der Polizisten die Pistole auf die Verteidigung richtete.

Gleichzeitig wurden die Ereignisse im Gerichtssaal auf der Straße durch Arbeiterstreiks und studentische Ausstände begleitet. Demonstrationen legten das wirtschaftliche Leben im Baskenland teilweise lahm. In Katalonien schlossen sich 300 Sympathisant*innen im Kloster Montserrat ein. In mehreren europäischen Städten, unter anderem in Berlin, kam es zu Solidaritäts-Demonstrationen. Am 4. Dezember wurde eine Demonstration in Eibar (Gipuzkoa) mit scharfen Schüssen aufgelöst, Roberto Pérez Jauregi starb an Schussfolgen. Der franquistische Ministerrat erklärte den Ausnahmezustand für Gipuzkoa, was am 14. auf den Staat ausgedehnt wurde, als sich die Proteste auf andere spanische Regionen ausdehnten (1).

Urteile

Nach dem spektakulären Ende des Prozesses tagte das Militärgericht achtzehn Tage lang, bis am 28. Dezember das Urteil verkündet wurde. Drei Tage zuvor hatte ETA den entführten deutschen Honorarkonsul Beihl freigelassen. Die Urteile überraschten nicht, auch in der erfolgten Härte waren sie erwartet worden. Insgesamt neun Todesurteile wurden ausgesprochen gegen sechs Personen (für drei von ihnen gleich zwei Todesurteile):

Eduardo Uriarte Romero: zwei Todesurteile, 30 Jahre Haft. Jokin Gorostidi Artola: zwei Todesurteile, 30 Jahre Haft. Xabier Izko de la Iglesia: zwei Todesurteile, 27 Jahre Haft. Mario Onaindia Natxiondo: Todesstrafe, 51 Jahre Haft. Xabier Larena Martínez: Todesstrafe, 30 Jahre Haft. Unai Dorronsoro Ceberio: Todesstrafe. Bittor Arana Bilbao: 70 Jahre Haft. Josu Abrisketa Korta: 62 Jahre Haft. Ione Dorronsoro Ceberio: 50 Jahre Haft. Enrique Gesalaga Larreta: 50 Jahre Haft. Jon Etxabe Garitacelaya: 50 Jahre Haft. Gregorio López Irasuegui: 30 Jahre Haft. Itziar Aizpurua Egaña: 15 Jahre Haft. Julen Calzada Ugalde: 12 Jahre Haft. Antton Karrera Agirrebarrena: 12 Jahre Haft. Nur Arantxa Arruti Odiozola wurde freigesprochen.

bp06Begnadigungen

Der Burgos-Prozess, der darauf abzielte, die baskische Untergrundorganisation zu zerstören, bewirkte das Gegenteil. Die durch zahlreiche Verhaftungen geschwächte ETA bekam durch die Stilisierung und Heroisierung der Angeklagten in den Medien Zuspruch und Zufluss von neuen Militanten aus baskischen Jugend- und Arbeiterkreisen. Aus innen- und außenpolitischer Sicht bedeutete der Prozess für das Regime eine erhebliche Niederlage. Die zahlreichen Appelle führender Persönlichkeiten, u.a. von Papst Paul VI., aber auch des Bischofs von San Sebastián, der von der Spanischen Bischofskonferenz unterstützt wurde, zeigten die Grenzen der Loyalität der Kirche gegenüber der Diktatur (1).

In seiner Sitzung vom 30. Dezember entschied schließlich der Ministerrat einhellig, dem Caudillo die Begnadigung der zum Tode Verurteilten zu unterbreiten. In seiner Fernsehansprache rechtfertigte General Franco diesen Akt mit dem Zuspruch und der Loyalität, welche das spanische Volk ihm und seiner Regierung geboten hätten und kaschierte so die schwere Demütigung (1).

Historische Würdigung des Burgos-Prozesses

Trotz der von vielen Hstoriker*innen beschworenen Liberalisierung des Regimes in den 1950er Jahren steht der Burgos-Prozess für den Fortbestand der Kriegs-Mentalität und der Legitimierung der Diktatur im Geiste des 18. Juli 1936, dem Tag des franquistischen Militärputschs. Das Regime machte weiter von Kriegsgerichten Gebrauch. Bis zum Ende seiner Existenz im Jahr 1975.

bp07ETA war alles andere als zerschlagen, denn der Prozess hatte die Organisation zu einer Hoffnung für die gesammelte Opposition im Staat gemacht und für Nachwuchs gesorgt. Am 20. Dezember 1973 war ETA in der Lage, mit der “Operation Menschenfresser“ den designierten Nachfolger Francos in die Luft zu sprengen (4). Zuvor wurde im September der katalanische Anarchist und Antifaschist Salvador Puig Antich gefangen genommen, ebenfalls von einem Kriegsgericht verurteilt und am 2. März 1974 mit der Garotte hingerichtet.

Ein Jahr später folgten drei FRAP-Mitglieder und zwei weitere ETA-Aktivisten, Jon Paredes “Txiki“ und Angel Otaegi (5). Wieder kam ein Kriegsgericht zum Einsatz, wieder wurden Todesurteile ausgesprochen, in diesem Fall gegen alle Beschuldigten. Nicht einmal die Tatsache, dass Franco praktisch im Sterben lag, half den Verurteilten. Auch nicht die wiederum breite internationale Kampagne gegen die Todesstrafen. Denn mehr denn je stand das Regime mit dem Rücken zur Wand und erhoffte sich mit der angewandten Brutalität einen Befreiungsschlag.

Die Verurteilten des Burgos-Üprozesses kamen 1977 wieder frei, nachdem der Diktator im Bett gestorben war und eine breite Volksbewegung landesweit eine Amnestie für die politischen Gefangenen erzwungen hatte. Der dieser Amnestie bis heute anhaftende Schatten ist, dass gleichzeitig alle franquistischen Verbrechen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit amnestiert wurden, obwohl die internationale Menschenrechts-Carta dies verbietet. Der Folterer und Nazifreund Melitón Manzanas erhielt 2001 vom erzkonservativen Ministerpräsident José María Aznar – ein ehemaliges Falange-Mitglied – posthum den “königlichen Orden für die Anerkennung als Opfer von Terrorismus“. Den Folteropfern des Burgos-Prozesses sind solche Anerkennungen bisher nicht zugekommen.

bp08Erinnerungs-Veranstaltung

Exakt 50 Jahre nach Beginn des Burgos-Prozesses organisierte die Memoria-Organisation Goldatu im gipuzkoanischen Eibar (trotz Coronavirus-Einschränkungen) eine Erinnerungs-Veranstaltung. Der Ort war nicht zufällig gewählt, denn (wie erwähnt) wurde am Tag nach Prozessbeginn in dieser Stadt der Aktivist Roberto Pérez Jauregi von Polizeikugeln getötet. Die Veranstatung bestand aus einer Ehrung für den Toten, einem organisierten Kommunisten, und einer Diskussionsrunde, an der fünf ehemalige Angeklagte und zwei der damaligen Anwälte teilnahmen. (FOTOSERIE)

ANMERKUNGEN:

(1) Burgos-Prozess, Lexikon der politischen Strafprozesse (LINK)

(2) Burgos-Prozess, Wikipedia (LINK)

(3) Gedenk-Veranstaltung und Podiums-Diskussion zum 50. Jahrestag des Prozessbeginns in Burgos (FOTOSERIE).

(4) Artikel “21. Dezember: Argala / Carrero”, Baskultur.info (LINK)

(5) Artikel “Txiki, Otaegi, 45 Jahre – Francos letzte Hinrichtungen”, Baskultur.info (LINK)

ABBILDUNGEN:

(1) Burgos: Todesurteile

(2) Burgos-Prozess: Presse

(3) Solidarität in Bayonne

(4) Burgos: Angeklagte Frauen

(5) Solidarität in Berlin

(6) Beauvoir, Sartre

(7) Burgos: Filmszene

(8) Burgos-Prozess: Presse

(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2020-12-05)

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