budkomp1Politische Härte am Gericht

Ende 2025 beginnen in Deutschland weitere Verfahren gegen Antifaschist:innen im Zusammenhang mit dem so genannten Budapest-Komplex. Die Bundes-Anwaltschaft erhebt den Vorwurf des versuchten Mordes – auch wenn andere Gerichte, darunter Budapest, diesen längst haben fallen lassen. Umsolidarische Prozess-Unterstützung zu verhindern, wird ein Verfahren 100e von Kilometern vom Wohnort der Angeklagten entfernt angesetzt. Alle Begleitumstände klingen nach stählerner Härte der Prozess-Behörden.

Der Klage-Komplex geht zurück auf die Faschisten-Mobilisierung zum “Tag der Ehre“ 2023 in Budapest, der von Antifaschist*innen angegriffen wurde.

Am Ende wurde die Antifaschistin Hanna S. wegen gefährlicher und versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandes-Gericht in München ist überzeugt, dass die Dreißigjährige im Februar 2023 an zwei Überfällen auf Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. 32 Verhandlungstage hatte der Strafsenat angesetzt. Letztlich waren sich die Richter sicher, Hanna auf mehr als zweifelhaften Überwachungs-Aufnahmen aus der ungarischen Hauptstadt zu erkennen. Ihre Anwälte haben Revision angekündigt.

Der Schuldspruch gegen Hanna von Ende September 2025 ist das erste deutsche Urteil im Budapest-Komplex. Dieser beschreibt die Angriffe auf Neonazis und Rechtsextreme am “Tag der Ehre“, einem wichtigen Vernetzungstreffen für Rechtsextreme im Februar 2023, und die damit verbundenen Gerichtsprozesse gegen mehrere Antifaschist:innen. Anfang November müssen sich weitere sieben Personen wegen der Vorgänge in Budapest vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden verantworten. Aber nicht nur deswegen.

«Spyle – Most Wanted»

Die Bundes-Anwaltschaft wirft den Angeklagten im Dresdner Verfahren die Mitgliedschaft in einer linksextremen kriminellen Vereinigung beziehungsweise deren Unterstützung vor. Sie sollen sich “dadurch unter anderem – in wechselnden Besetzungen – außerdem der gefährlichen Körperverletzung, des versuchten Mordes, der Sachbeschädigung, der Urkundenfälschung und des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht haben“, schreibt das OLG Dresden in einer Pressemitteilung.

Der bekannteste Beschuldigte dürfte Johann G. sein, der sich in Graffiti-Kreisen als “Spyle“ einen Namen gemacht hatte. Die Ermittlungsbehörden hatten europaweit nach ihm gesucht, ehe sie ihn eher zufällig im November 2024 in einem Regionalzug in Thüringen festnahmen. Bis dahin hatte Johann sie immer wieder damit genarrt, dass er an gut sichtbare Orten Graffitis malte, die Botschaften enthielten wie “Most Wanted“ – meistgesucht. Er ist der Verlobte von Lina E., die im Mai 2023 vom OLG Dresden zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden war. Auf dem Höhepunkt des Verfahrens gegen Lina rollte eine S-Bahn mit seinem Graffiti-Namen und dem Zusatz “Catch me if you can“ durch Leipzig – fangt mich, wenn ihr könnt.

Überfälle im Osten Deutschlands

Neben den “Taten“ in Budapest wird es im neuen Dresdner Verfahren auch um Vorwürfe gehen, die bereits gegen Lina erhoben worden waren: Im Zentrum stehen Angriffe auf bekannte Rechtsextremisten in Sachsen und Thüringen, die sich zwischen 2018 und 2020 zugetragen haben sollen. Unter anderem Überfälle auf den Eisenacher Leon Ringl im Oktober und Dezember 2019 sowie ein Angriff am Bahnhof in Wurzen im Februar 2020, bei dem mehrere Teilnehmer des rechtsextremen Gedenkens an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg angegriffen worden waren.

budkomp2Hinzu kommen weitere Taten, die die sieben Angeklagten in unterschiedlicher Besetzung begangen haben sollen. Darunter der Überfall auf Neonazis aus Sachsen-Anhalt, die im Januar 2019 nach ihrer Rückkehr vom rechtsextremen Gedenken an die Bombardierung Magdeburgs im Zweiten Weltkrieg am Bahnhof Rosslau, einer Gemeinde in der Stadt Dessau, schwer verletzt worden waren. Oder der Überfall auf zwei Personen aus dem Umfeld der rechtsextremen “Neue Stärke Partei“, die im Januar 2023 in Erfurt auf dem Weg zur Arbeit angegriffen und ebenfalls schwer verletzt worden waren.

Die Bundesanwaltschaft wertet das Geschehene in den Fällen Leon Ringl und Wurzen als versuchten Mord und hat Johann sowie im Fall Dessau-Rosslau Tobias E. unter diesem Vorwurf angeklagt. Sie stützt sich dabei auf Indizien und Aussagen des Kronzeugen Johannes D. Dieser kommt ursprünglich aus dem Umfeld der Angeklagten und wurde ebenfalls beschuldigt, entschied sich aber im Mai 2022 zur Zusammenarbeit mit den Behörden, in der Hoffnung auf Straferleichterung. Der Bundes-Verfassungsschutz hatte den Kronzeugen vor seiner Überstellung an das Landeskriminalamt Sachsen vermutlich nach Basel gebracht, um dort mit den Behörden zu beraten, ob sich der gesuchte Johann womöglich in der Schweiz aufhalte. Ergebnislos, wie sich später zeigte.

Verfahren in Düsseldorf

Ein weiteres großes Verfahren wird am Oberlandes-Gericht Düsseldorf stattfinden, wo sechs weitere Antifaschist:innen aus dem Budapest-Komplex angeklagt sind, von denen vier zur Tatzeit zwischen achtzehn und zwanzig Jahre alt waren. Sie waren zunächst abgetaucht, hatten sich aber zu Jahresbeginn der Polizei gestellt und sitzen seitdem in Haft. Auch gegen sie lautet der Vorwurf der Bundes-Anwaltschaft versuchter Mord. Eine Sprecherin des OLG Düsseldorf sagte, das Verfahren sei noch nicht eröffnet worden, zunächst würden die Termine mit der “Vielzahl von Verteidigern“ abgestimmt.

Erkan Zünbül ist einer von diesen Verteidigern. Er vertritt einen in Düsseldorf angeklagten Antifaschisten und hatte bereits Lina E. vertreten. Er kritisiert, dass der gewählte Gerichtsstand in Düsseldorf “jeder sachlichen Grundlage entbehrt und in keinem erkennbaren Zusammenhang mit dem Verfahren“ stehe. Es sei insbesondere für so junge Angeklagte unzumutbar und rechtlich höchst fragwürdig, sie Hunderte Kilometer von ihrem Wohnort und von ihrem sozialen Umfeld zu entfernen. Diese Entkopplung erschwere nicht nur die Verteidigung erheblich, sagt Zünbül, sondern verletze in ihrer Wirkung auch das Prinzip eines fairen Verfahrens.

Das OLG Düsseldorf hingegen begründet den Verhandlungsort damit, dass sich die Bundes-Anwaltschaft bei der Anklageerhebung am “Ergreifungsort“ der Beschuldigten orientiert habe: Zwei von ihnen hatten sich in Nordrhein-Westfalen den Behörden gestellt.

Fallen gelassener Vorwurf

Damit erschöpft sich die Kritik des Strafverteidigers an der Bundesanwaltschaft noch nicht. Deren Vorgehensweise offenbare “ein alarmierendes Maß an politischer Härte gegenüber jungen Antifaschistinnen und Antifaschisten“. Die gebotene rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit werde durch eine unverhältnismäßig harte Strafverfolgung ersetzt, die vor allem auf Einschüchterung ziele, erklärt der Leipziger Anwalt weiter.

“Dass bereits drei Gerichte – darunter eines sogar in Budapest – den Vorwurf des versuchten Mordes verworfen haben und die Bundes-Anwaltschaft dennoch unbeirrt an dieser Anklage festhält, zeugt von einer gefährlichen Missachtung rechtsstaatlicher Grenzen und einer erschreckenden Unbelehrbarkeit“, sagt Zünbül.

Unterdessen soll auch das Schicksal zweier weiterer Beschuldigter im Budapest-Komplex nicht vergessen werden: Zaid A. hatte sich im Januar den deutschen Behörden gestellt, die sich allerdings nicht für den 21-Jährigen zuständig fühlten, weil er keinen deutschen Pass hat. Zaid hätte wohl eine Auslieferung nach Ungarn zu befürchten gehabt, er setzte sich dann aber nach Frankreich ab, wo er sich im Oktober den Behörden stellte. In Frankreich hatte ein Richter im Fall des als Gino bekannten Antifaschisten gegen eine Auslieferung entschieden.

Die illegal nach Ungarn ausgelieferte nonbinäre Person Maja T. befindet sich noch immer in Untersuchungshaft (siehe WOZ Nr. 45/24), der Prozess gegen Maja ist zu Ende, für Januar 2026 wird das Urteil erwartet. Die lange Isolationshaft sei “schwer zu ertragen“, sagt Majas Vater Wolfram Jarosch. Die Haft sei bis zum Urteil verlängert worden.

ANMERKUNGEN:

(1) “Prozesse im Budapest-Komplex: Politische Härte am Gericht“, Wochenzeitung WOZ, Nr. 43 – 23. Oktober 2025, Autor: Edgar Lopez, Leipzig (LINK)

ABBILDUNGEN:

(1) Antifa (getty)

(2) Antifa (faz)

(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2025-10-28)

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