Kritisches Denken verboten
Was als Schüler:innen-Protest gegen einen Bundeswehr-Besuch in Freiburg begann, endete vor Gericht: Weil er einen satirischen Beitrag veröffentlichte, wurde Bentik zu 15 Stunden Arbeitsdienst verurteilt. Der Prozess macht deutlich, wie wenig Raum anti-militaristische Kritik an Schulen bleibt – und mit welchen Mitteln Staat und Bundeswehr dagegen vorgehen. Am 18. Dezember fand vor dem Amtsgericht Freiburg die Hauptverhandlung statt: Meinungsfreiheit wird in der BRD immer mehr zum Fremdwort.
Keine Meinungsfreiheit: Wäre es in den USA passiert, hätten alle gelacht. Wäre es in Russland geschehen, wäre es zu einem gesamt-medialen Aufschrei gekommen.
Von der Schule ins Gericht
Auslöser des Verfahrens war eine bundeswehr-kritische Satire (Meme), die im Februar dieses Jahres auf dem Instagram-Account einer Schüler:innenzeitung veröffentlicht worden war. Grundlage dafür war ein Foto, das nach einem Vortrag eines Jugendoffiziers der Bundeswehr an einem Freiburger Gymnasium von der Schule selbst gepostet worden war.
Das Meme bestand aus zwei Bildteilen: Auf dem ersten ist der Jugendoffizier vor einer PowerPoint-Präsentation zu sehen, deren Originaltitel lautet: “Demokratie verteidigen – aber wie?“ Ergänzt wurde dieser durch den Satz: “Also Kinder, wer von euch würde gerne an der Ostfront sterben?“ Der zweite Bildteil zeigt dasselbe Foto, nun jedoch mit einem eingeblendeten “Incoming Call“ von “SS-Siggie“ und der Unterschrift: “Oh, da muss ich kurz rangehen.“ Der Jugendoffizier erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung.
Schulleitung und Staatsschutz gegen antimilitaristischen Protest
Nach der Anzeige ließ der Jugendoffizier den Ursprung des Posts ermitteln und bezog dabei auch Familie und Schulleitung des Angeklagten ein. Bereits im Vorfeld des Vortrags hatte es einen engen Austausch zwischen Bundeswehr und Schulleitung gegeben, da die Schüler:innen-Zeitung zu Protesten gegen den Besuch der Bundeswehr aufgerufen hatte.
Wie aus der Strafakte hervorgeht, schrieb der Schulleiter eine E-Mail mit einer persönlichen Einschätzung zu dem Jugendlichen Bentik an die Bundeswehr. Bentik wurde während des Unterrichts von einer Lehrkraft aus dem Klassenraum geholt, ihm wurde mit einem zeitweiligen Schulverweis gedroht und die Bundeswehr bereitete sich auf mögliche Störaktionen vor. Auch der Staatsschutz schaltete sich ein und rief in der Schule an.
Verurteilung, aber “kein Exempel“
Bei der Hauptverhandlung waren der Jugendoffizier und Vertreter:innen der Bundeswehr abwesend. In der Anklage erklärte die Staatsanwaltschaft, Ziel des Bundeswehr-Besuchs am Gymnasium sei gewesen, über “aktuelle geopolitische Bedrohungs-Lagen“ zu informieren. Ein Vertreter des Jugendamts schlug zu Beginn des Verfahrens vor, dieses einzustellen. Die Staatsanwaltschaft hielt jedoch an einer Verurteilung fest, sie betonte dabei, man wolle “kein Exempel statuieren“. Auch nach der Beweisaufnahme blieb sie bei dieser Haltung und forderte 25 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Gericht verurteilte Bentik schließlich zu 15 Stunden Arbeitsdienst. Begründung: das Meme sei zwar grundsätzlich Meinungsfreiheit, überschreite aber die Grenzen. Es stelle eine persönliche Diffamierung des Jugendoffiziers dar, indem eine Nähe zur SS unterstellt werde. Dies sei nach Auffassung des Gerichts nicht mehr vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Dass es sich bei “SS-Siggi“ um den verstorbenen Neonazi Siegfried Borchardt und nicht um einen SS-Offizier handelt, spielte dabei keine Beachtung.
Zentral waren zwei Fragen: Erstens, ob das Meme die Bundeswehr als Institution oder den Jugendoffizier als Person angreife. Zweitens, ob ein Soldat, der im Auftrag der Bundeswehr an Schulen Vorträge hält, als Person des öffentlichen Lebens anzusehen sei und damit mehr Kritik aushalten müsse. Die Staatsanwaltschaft verneinte dies deutlich: “Ein Offizier in Uniform ist kein Politiker, sondern ein Beamter, der nicht in die Öffentlichkeit, sondern in ein Klassenzimmer kommt.“ Die Verteidigung widersprach dieser Auffassung entschieden, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Bundeswehr selbst in der Strafakte als Geschädigte geführt wird.
“Durch solche Maßnahmen werden Aktivist:innen eingeschüchtert, Protest wird kriminalisiert“
Die Verteidigung bewertete das Meme als satirische Meinungsäußerung. Ziel sei nicht gewesen, den Jugendoffizier persönlich zu diffamieren, sondern die Bundeswehr als Institution zu kritisieren. Dabei verwies Bentik auf Probleme innerhalb der Bundeswehr, etwa auf mehrfach aufgedeckte rechtsextreme Netzwerke (wie das Hannibal-Netzwerk) oder verschwundene Waffen, die bei Faschisten wieder auftauchen. Der Bezug zur “Ostfront“ sei vor dem Hintergrund aktueller Debatten zu verstehen: steigende Rüstungsausgaben, Militarisierung der Gesellschaft und die Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
In seinem Schlusswort ordnete Bentik den Prozess politisch ein: “Es sollte uns allen zu denken geben, dass anti-militaristische Schüler:innen, die gegen die Besuche von Jugendoffizieren politischen Protest organisieren, mit repressiven Maßnahmen wie Gerichtsverfahren konfrontiert werden. (…) Durch solche Maßnahmen werden Aktivist:innen eingeschüchtert, Protest wird kriminalisiert.“ Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch Recherchen zum Anzeigeerstatter. Demnach hielt der Jugendoffizier einen Vortrag in einer Freiburger Burschenschaft – einem Milieu, das schon immer für nationalistisches und (ultra)-rechtes Gedankengut bekannt ist. Zahlreiche bekannte Faschist:innen waren oder sind Mitglieder solcher Verbindungen, darunter der ehemalige Freiburger AfD-Abgeordnete Dubravkó Mandic.
Protest nur “jugendlicher Leichtsinn“?
Während des Prozesses wiederholten Staatsanwaltschaft und Gericht, Bentik sei noch jugendlich und befinde sich “in der Entwicklung“. Entsprechend drehte sich ein Teil der Befragung um sein familiäres Umfeld, seine Abiturnote und ob er bei seinen Eltern “mietfrei“ wohne. Auf dieser Grundlage wurde entschieden, nach Jugendstrafrecht zu urteilen. Politischer Protest, der “über die Grenzen gehe“, sei in diesem Alter typisch. Dabei wurde auf moralischer Ebene argumentiert. Eine Prozessbeobachterin kommentierte, es habe den Eindruck gemacht, als solle die Einordnung als Jugendlicher dazu dienen, seine politische Haltung zu delegitimieren. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, die Sozialstunden in einer staatlichen Institution abzuleisten.
Kämpferisch gegen Krieg und Militarisierung
Nach Ende des Prozesses wurde Bentik vor dem Gericht von solidarischen Unterstützer:innen mit der Parole “Kein Mensch, kein Cent, der Bundeswehr!“ empfangen. Es folgte eine Kundgebung, bei der Bentik betonte, wie wichtig es sei, den Protest gegen Aufrüstung und Wehrpflicht fortzusetzen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Anschließend zog ein Demonstrationszug durch die Stadt, mit kämpferischer Abschlusskundgebung.
Die Verteidigung kündigte an, eine Berufung zu prüfen. Das Urteil sei nicht nur politisch relevant, sondern könne auch weitreichende rechtliche Folgen haben. Denn die Frage, ob Bundeswehr-Offiziere an Schulen als Repräsentanten der Bundeswehr auftreten würden und wie weit das Persönlichkeitsrecht die Meinungsfreiheit beschränkt, könnte auch bei anderen Störaktionen gegen die Bundeswehr an Schulen relevant werden.
Für Bentik und viele andere Schüler:innen ist klar, dass dies nicht der letzte Protest gegen die Bundeswehr war – und vermutlich auch nicht das letzte Gerichtsverfahren. In seiner Rede machte er deutlich, worum es ihm geht: “Wenn wir in der Bundeswehr kämpfen, dann kämpfen wir für einen Staat, der unsere Schulen kaputtspart, der auf unserem Rücken Politik für die Reichen macht. Darauf haben wir keinen Bock. Deshalb organisieren wir den Protest– und deshalb lassen wir uns von Repressionen nicht einschüchtern.“
ANMERKUGNEN:
(*) “Gerichtsurteil im Fall Bentik: Sozialstunden für bundeswehrkritisches Meme“, Perspektive-online, 2025-12-18 (LINK)
ABBILDUNGEN:
(1) Gegen Bundeswehr (collage)
(2) Welt des Gehorsams (bw)
(PUBLIKATION BASKULTUR.INFO 2025-12-19)
